Donnerstag, 15. Oktober 2009

Hartz IV: Achtung Falle für ALG II Bezieher

Vielfach ist es üblich, dass der Mieter bei Einzug renovieren muss und der Vermieter, aufgrund der dem Mieter dabei entstehenden Kosten, auf die Kaltmiete mehrerer Wochen oder Monate verzichtet. Das Problem dabei ist, dass hier als Gegenleistung i.d.R. ein Mietverzicht des Vermieters vereinbart wird.

Eine solche Vereinbarung ist für ALG II Empfänger nicht praktikabel, da für den Leistungsträger regelmäßig nur dann eine Pflicht zur Zahlung der Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II besteht, wenn tatsächlich auch eine Pflicht des Mieters zur Mietzahlung besteht (so auch die Rechtsprechung des BSG) - und eben diese Mietzahlungspflicht wird hierbei für den angegebenen Zeitraum ausgeschlossen. Das führt dazu, dass auch der Leistungsträger die Kaltmiete für den hier vertraglich vereinbarten Zeitraum nicht zahlen muss. Er muss aber stattdessen die dem Hilfebedürftigen lt. Mietvertrag entstehenden Renovierungskosten zahlen, die dieser aber separat beantragen muss (vgl. BSG Rechtsprechung), worauf die Leistungsträger aber i.d.R.
nicht hinweisen.....................................................

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Mittwoch, 14. Oktober 2009

Firmen verdienen an Hartz IV Empfängern

quellinfo: Newsletter gegen-hartz.de

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Jedes Jahr gibt der Staat 7 Milliarden Euro aus, um Firmen Lohnkosten zu erstatten oder sinnlose Maßnahmen zu finanzieren. Aus diesen Fördergeldern ist auf erschreckene Weise eine sogenannte "Armusindustrie" enstanden, an der alle mitverdienen, nur nicht die Hartz IV Betroffenen selbst. Bei diesen Beschäftigungsmaßnahmen müssen Erwerbslose für einen Euro in der Stunde stricken, Puzzel zusammen setzen oder eine "Witze-Zeitung" erstellen. Der Träger erhält dafür 12 Euro und der vermittelte Erwerbslose einen Euro pro der Stunde.......

ARD-exklusiv: Teil 1

Teil 2

Teil 3



http://www.gegen-hartz.de/ nachrichtenueberhartziv/die- armutsindustrie-profitiert- hartz-iv3332.php




Vorwort zu Hartz VI

Für fast 10 Millionen Bundesbürger ist es Realität: Sie müssen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen Hartz IV beantragen. Mit dem Schritt, sich vom Staat finanzielle Hilfe zu holen, beginnt für den Großteil dieser Menschen aber ein wahres Spießrutenlaufen.